Anmeldung
Vor dem Empfang von Lebensmitteln ist es nötig, dass die neuen Kunden sich bei der Tafel Northeim anmelden.
Der erste Besuch der Tafel führt den neuen Kunden zur Anmeldung. Hier wird die Bedürftigkeit geprüft. Zu diesem Zweck muss der Personalausweis und Unterlagen, die die Bedürftigkeit darlegen (Rentenbescheid, Harz IV-Bescheid usw.) vorgelegt werden. Anschließend wird der neue Kunde schriftlich über seine Rechte und Pflichten in der Tafel Northeim informiert und erhält seinen Kundenausweis. Dieser berechtigt dann zum Einkauf in der Tafel Northeim.
Berechtigte
Die Tafel Northeim e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, auf der Basis ehrenamtlichen Engagements aktiver Bürger/-innen, losgelöst von staatlichen, kirchlichen und politischen Organisationen, bedürftige Menschen und insbesondere Familien mit Kindern bei der Versorgung mit Grundnahrungsmitteln zu unterstützen.
Wir richten uns damit an einen eingrenzbaren Kreis von Personen, die nach gängiger Definition zu der in Deutschland stetig wachsenden Gruppe von Menschen zählen, die in die so genannte “Einkommensarmut” gefallen sind.
Der Begriff der Armut ist jedoch vielschichtig und umfasst mit der gesamten, oft prekären Lebenssituation jedes Einzelnen mehr als nur das verfügbare Budget. Bei den Mitarbeiter/-innen der Tafel Northeim e.V. finden Sie Verständnis für Ihre Belange. Hier haben Sie die Möglichkeit sich mit Menschen auszutauschen, neue soziale Kontakte zu knüpfen und sind mit ihren Sorgen und Nöten nicht alleine.
Tafelausweis
Einen Tafelausweis und damit die Berechtigung, unser Angebot in Anspruch zu nehmen erhält wer
Arbeitslosengeld II (“Hartz IV-Empfänger”)
Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit (SGB XII)
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
bezieht, oder glaubhaft darlegen kann, lediglich über ein Einkommen im Rahmen staatlicher sozialer Grundsicherungsleistungen zu verfügen.